A. Anmeldung zum Studium
1. Sie melden sich mit dieser Studienanmeldung zu dem angekreuzten Zertifikatsstudiengang an.
2. Mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung bei Ihnen kommt der Studienvertrag zwischen Ihnen und der Allensbach Hochschule bzw. deren Trägergesellschaft European Education Group GmbH zustande.
3. Das Studium beginnt an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Das Studienmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Studiengebühr Eigentum der Allensbach Hochschule. Die Studiendauer beträgt 6 Monate. Die angegebene Studiendauer ist eine Regelstudienzeit, die unterschritten oder überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Studiendauer berechtigt nicht zur Minderung der Studiengebühr, d.h. die für den Studiengang fällige Gesamtstudiengebühr bleibt davon unberührt. Die Überschreitung ist auf 6 Monate begrenzt.
4. Die Allensbach Hochschule wird die Lernmaterialien elektronisch zur Verfügung stellen. Diese können Sie im Online-Lernsystem herunterladen.
B. Widerrufsrecht und Kündigung des Studienvertrags
1. Sie haben das Recht, diese Studienanmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben und den Vertrag zu widerrufen, müssen Sie die Allensbach Hochschule, staatlich anerkannte Hochschule, Lohnerhofstr. 2, D-78647 Konstanz (Fax: +49 (0)7533 919 2391, E-Mail: info@allensbach-hochschule.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. Postbrief, Email oder Fax) informieren. Die Textform ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie nicht die von uns angebotene Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung der Studiengebühren an die Allensbach Hochschule eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Studienunterlagen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Studienunterlagen vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Die Kosten der Rücksendung der Studienunterlagen übernimmt die Hochschule. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Studienunterlagen nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Studienunterlagen nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Wenn Sie das Fernstudium über die 14-tätige Widerrufsfrist hinaus fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend berechnet.
2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate, während dieser Zeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten halben Jahres ist eine Kündigung zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Empfohlen wird, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
3. Bei Zahlungsverzug behält sich die Allensbach Hochschule vor, die Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen (zzgl. der Gebühren für den Zahlungsdienstleister Stripe) bzw. ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 3,00 zu erheben. Zudem behält sich die Allensbach Hochschule vor, im Falle des Zahlungsverzugs den Zugang zum Online-Lernsystem und anderen Online-Systemen zu sperren.
C. Studienablauf
1. Das Studium erfolgt entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung der Allensbach Hochschule.
2. Der ungehinderte Zugang zu einem digitalen Endgerät mit Internetanschluss (mindestens DSL) ist Voraussetzung dafür, um über das Online-Lernsystem an den e-Learning-Modulen teilzunehmen und die Studieninhalte empfangen zu können.
3. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie das bereitgestellte Online-Lernsystem nur zu Studien- und/oder Lehrzwecken benutzen dürfen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten sowie jeglicher Inhalte des Online-Lernsystems sowie der angeschlossenen Subsysteme (z.B. Onlinebibliotheken) an Dritte ist nicht zulässig. Sie dürfen bei der Nutzung des Online-Lernsystems nicht gegen deutsche Gesetze und Verordnungen, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheberrecht, Datenschutz etc.) verstoßen.
4. Vorlesungen werden grundsätzlich online angeboten oder als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt. Der bzw. die Studierende erklärt sich damit einverstanden, dass Online-Präsenzvorlesungen, an denen er oder sie teilnimmt, aufgezeichnet werden und im Online-Lernsystem allen Studierenden zugänglich gemacht werden. An Online-Präsenzvorlesungen können sowohl Studierende in Zertifikatskursen als auch Studierende in den regulären Studiengängen teilnehmen.
5. Der bzw. die Studierende verpflichtet sich, die Hausordnung der jeweiligen Ausbildungsstätten zu beachten.
6. Nach Ablauf der Regelstudienzeit kann das Studium kostenlos um weitere sechs Monate verlängert werden. Diese kostenlose Betreuungszeit beginnt unmittelbar nach Ende der hochschulrechtlichen (Regel-) Studiendauer des Studiengangs und endet automatisch.
7. Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet das Studium mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wird. Sofern keine Prüfungsleistung abgelegt wird, endet das Studium automatisch nach 12 Monaten.
D. Studiengebühren
1. Studiengebühren: Die Allensbach Hochschule berechnet für ihre Dienstleistungen Studiengebühren. Die entsprechenden Gebühren sind den jeweiligen Beschreibungen der Studiengänge zu entnehmen.
2. Die Studiengebühren beinhalten:
• sämtliche für den jeweiligen Studiengang vorgesehene Studienmaterialien,
• Teilnahmegebühren für im Studienplan festgelegte Prüfungen,
• fachlich-pädagogische Betreuung durch unsere Dozent:innen/ Professor:innen,
• persönliche Studienberatung,
• Nutzung von Online-Diensten der Hochschule (es fallen lediglich die üblichen Telekommunikationsgebühren an),
• Teilnahme an den studienbegleitenden Onlineseminaren,
• Erstellung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Urkunden und Zeugnissen.
3. In den Studiengebühren sind nicht enthalten:
• die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. PC-Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (wenn sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind),
• die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, sowie der Ersatz für Lernmittel, die bereits im Besitz des Studierenden sind/waren,
4. Die Studiengebühren sind bei Vertragsbeginn vollständig zu bezahlen. Bezahlt Ihr Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren und nimmt diese/r die Zahlung nicht vor, verpflichten Sie sich, die Bezahlung der Gebühren sowie eventuelle Rückstände zu übernehmen.
E. Datenschutz gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Die Sicherheit Ihrer Daten und der verantwortungsvolle Umgang damit ist uns wichtig. Auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 b) und c) DSGVO speichern und verarbeiten wir Ihre Daten ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums, Planung von Lehrgängen und Veranstaltungen, Anrechnung und Teilnehmerinformation und Aufbewahrung Ihrer Abschlussunterlagen. Um die Online-Systeme der Allensbach Hochschule nutzen zu können, ist ebenfalls die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Sie werden hiermit darüber informiert, dass der Zugriff auf innerhalb des Systems bereitgestellte Daten sowie der Zugriff einzelner Teilnehmer auf das System selbst automatisch protokolliert und von Mitgliedern der Hochschule eingesehen und zu Hochschulzwecken weiterverarbeitet werden können.
- Online-Präsenzvorlesungen werden i.d.R. aufgezeichnet und im Anschluss den Studierenden über das Online-Lernsystem zur Verfügung gestellt. Teilnehmerdaten sind in den Aufzeichnungen nicht ersichtlich, Textbeiträge werden nicht gespeichert, Wortbeiträge werden jedoch mit Ton aufgezeichnet. Die Vorlesungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt und ältere Aufzeichnungen werden gelöscht, wenn eine neue Vorlesungsreihe zur Verfügung steht.
- Alle gespeicherten Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter. Die Daten sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
- Die Beziehung zwischen Hochschule und ehemaligen Studierenden soll gepflegt werden. Darum möchten wir Sie auch künftig über die von Ihnen angegebene Email-Adresse über Alumni-Events informieren und Ihnen diese zukommen lassen.
- Wenn Sie keine Informationen mehr von uns wünschen, können Sie jederzeit der Verwendung Ihrer Daten widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an unsere Anschrift oder schicken Sie ihn per E-Mail an: info@allensbach-hochschule.de
F. Allgemeine rechtliche Bestimmungen
1. Erfüllungsort ist Konstanz.
2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand 78462 Konstanz (Deutschland) vereinbart. Ferner ist vereinbart, dass für diesen Vertrag deutsches Recht gilt mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
3. Änderung persönlicher Daten wie Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderungen sind der Allensbach Hochschule unverzüglich mitzuteilen.
4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der (ebenfalls in Textform) zu erklärenden Zustimmung beider Vertragsparteien; Einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Eine Vertragsänderung nach der Kündigung ist nicht möglich. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen.
5. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Studienvertrags oder der allgemeinen Studienbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Vertragsinhalt hiervon nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame oder lückenhafte Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigen Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.